Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung von Bestandsaufnahmen von Immobilien sowie die Erstellung von Grundrissen, Schnitten und Ansichten durch unser Unternehmen. Weitere Leistungen können der Website entnommen werden.
Leistungsumfang
Unser Unternehmen führt die Vermessung von Immobilien (Bestandsaufnahmen) durch und erstellt Grundrisse, Schnitte und Ansichten auf Basis der Aufnahmen. Die Leistungen werden von qualifiziertem Personal durchgeführt. Die Ergebnisse werden dem Auftraggeber in digitaler, nach Absprache in analoger Form zur Verfügung gestellt.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass unser Unternehmen Zugang zu der zu vermessenden Immobilie erhält. Der Auftraggeber hat außerdem sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten frei zugänglich sind und sich in einem für die Aufnahmen geeigneten Zustand befinden. Der Auftraggeber ist außerdem verantwortlich für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen, falls diese für die Bestandsaufnahme notwendig sind.
Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen unseres Unternehmens richtet sich nach den vereinbarten Preisen und dem Umfang der Leistung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte der Umfang der Leistung im Laufe des Projekts erweitert werden, wird der Preis entsprechend angepasst. Reisekosten und andere Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die weitere Arbeit an dem Projekt zu unterbrechen.
Haftung
Unser Unternehmen haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unser Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Durchführung des Projekts resultieren.
Gewährleistung
Nach § 634 a Abs. 1 BGB greift eine Verjährungsfrist von Mängelansprüchen von zwei Jahren nach finaler Lieferung der Endergebnisse.
Genauigkeit
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Pläne als Grundlage für Umbau- und Sanierungsvorhaben
Sämtliche Maße sind vom ausführendem Unternehmer eigenverantwortlich am Bau zu
prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der
Ausführungsunterlagen
hinzuweisen (VOB, § 3.3).
Geheimhaltung
Unser Unternehmen verpflichtet sich, alle Informationen und Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen des Projekts zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Projekts.
Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung und endet mit Abschluss der Leistung. Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
Schluss-bestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.